Hier bei möchten wir Ihnen eine kostenlose Online-Ressource zur Verfügung stellen, die aktuelle, genaue und hilfreiche Informationen bietet, die den Entscheidungsprozess der Besucher unterstützen. Bitte beachten Sie, dass der Betreiber dieser Website Werbevergütungen von Unternehmen akzeptiert, die auf der Website erscheinen. Diese Vergütungen wirken sich auf den Ort und die Reihenfolge aus, in der die Unternehmen (und / oder ihre Produkte) präsentiert werden, und können in einigen Fällen auch die Bewertung, die ihnen zugewiesen ist. Soweit Bewertungen auf dieser Website erscheinen, wird diese Bewertung durch unsere subjektive Meinung bestimmt und basiert auf einer Methodik, die unsere Analyse des Markenmarktanteils und der Reputation, der Conversion-Raten jeder Marke, der an uns gezahlten Vergütung und des allgemeinen Verbraucherinteresses zusammenfasst. Firmeneinträge auf dieser Seite bedeuten KEINE Billigung. Wir bieten nicht alle Anbieter auf dem Markt an. Sofern nicht ausdrücklich in unseren Nutzungsbedingungen festgelegt, werden alle Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf die auf dieser Seite dargestellten Informationen abgelehnt. Die Informationen, einschließlich der Preise, die auf dieser Website angezeigt werden, können jederzeit geändert werden.

Winn-Dixie: ADA-Klage kehrt sich nach 30 Monaten der Beratung um

Mai 04, 2021
Winn-Dixie ADA Klage

Sie können Ihr Unternehmen wahrscheinlich in Alabama, Florida und Georgia gründen, ohne sich große Sorgen darüber machen zu müssen, dass Sie wegen einer Klage des Americans with Disabilities Act (ADA) verklagt werden. Wenn es sich jedoch um einen westlichen Bundesstaat in den USA handelt, hat die Barrierefreiheit von Websites höchste Priorität. Alles dank der unterschiedlichen Auslegung von Abschnitt III des Gesetzes über Amerikaner mit Behinderungen zwischen dem Gericht des Elften Kreises und dem Neunten Kreis. Die jüngste Entscheidung zum Winn-Dixie ADA-Rechtsstreit, die als “Circuit Split” bekannt ist, muss geklärt werden, ob Websites zu den “Orten öffentlicher Unterkünfte” gehören, die von der ADA abgedeckt werden.

Winn-Dixie ADA Klage

Am 7. April 2021 traf das Berufungsgericht für den elften Stromkreis eine endgültige Entscheidung über den Kläger Gill gegen Winn-Dixie ADA Lawsuit und hob das Urteil des Bundesbezirksgerichts Florida auf, dass Winn-Dixie nach Titel III des American with Disabilities haftbar ist Act (ADA) durch eine unzugängliche Website. Der Kläger Juan Carlos Gill hat 2017 Klage gegen den Lebensmittelhändler Winn-Dixie eingereicht, weil er keine Website hat, auf die aufgrund seiner Behinderung zugegriffen werden kann. Herr Gil ist blind und konnte seine Bildschirmlese-Software nicht verwenden, um Gutscheine herunterzuladen, Filialen zu finden und Rezepte über die Website des Lebensmittelhändlers zu bestellen. Er hatte die physischen Geschäfte des Lebensmittelhändlers etwa 15 Jahre lang besucht, bevor er die Online-Verschreibungsbestellungen kannte. Leider wurde Winn-Dixie des Verstoßes gegen die ADA für schuldig befunden, und infolgedessen ordnete das Bundesbezirksgericht von Florida eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Gil an. Das Gericht hat dem Kläger auch die Anwaltshonorare und -kosten zugesprochen.

Die Bedeutung von Gils Sieg

Wie vom Bundesbezirksgericht von Florida zugunsten von Gill erlassen, war das Urteil für keine anderen Bundesrichter oder Gerichte verbindlich. Es war jedoch von Bedeutung. Hier ist der Grund:

Erstens war das Urteil über die Klage gegen Winn-Dixie ADA das erste, das nach einem vollständigen Prozess eine öffentliche Unterkunft erhielt, die gegen die ADA verstieß. Daher war es ein wesentlicher Faktor bei der Entscheidung, ob Unternehmen ähnliche Fälle, die später auftreten, regeln oder strafrechtlich verfolgen werden. Das Urteil missbilligte jedoch die Verweigerung von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Gill, die Möglichkeit, an den auf seiner Website bereitgestellten Dienstleistungen, Waren, Privilegien, Einrichtungen, Vorteilen und Unterkünften teilzunehmen und davon zu profitieren.

Zweitens genehmigte das Urteil die Annahme und Implementierung von Richtlinien zur Barrierefreiheit im Internet, die den Kriterien der World Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 entsprechen, die zu diesem Zeitpunkt ein privat entwickelter Kriteriensatz waren. Dies verdrängte die WCAG-Richtlinien als De-facto-Standardkriterien für den Zugang zu Websites.

Drittens machte der Verordnungsentwurf des Gerichts Winn-Dixie für alle Zugänglichkeitsprobleme der gesamten Drittanbieter verantwortlich, die sich dafür entscheiden, auf seiner Website zu operieren. Dies bedeutet, dass der Lebensmittelhändler die rechtliche Verantwortung hat, einen auf der Website teilnehmenden Drittanbieter zu verpflichten, der für behinderte Benutzer uneingeschränkt zugänglich sein muss.

Viertens hat das Gericht nicht über die Kosten von 250.000 USD nachgedacht, die dem Lebensmittelhändler entstehen würden, wenn er seine Website zugänglich machen würde. Es sei “blass im Vergleich zu dem Betrag, den Winn-Dixie für die Eröffnung der Website im Jahr 2015 und die Neugestaltung der Website ein Jahr nach einem Betrag von 2 Mio. USD bzw. 7 Mio. USD ausgegeben habe”.

Infolgedessen hat Gill’s Sieg wahrscheinlich die Kläger dazu veranlasst, ihre Rechte über die später eingereichten Klagen geltend zu machen. Man würde wahrscheinlich zu dem Schluss kommen, dass jedes Ergebnis von ADA-Verstoßansprüchen den Beschwerdeführer bis zum jüngsten Umsturz begünstigen wird.

Gründe für den Umsturz der Winn-Dixie ADA-Klage

In der jüngsten Anhörung hob das Berufungsgericht für den elften Stromkreis das Urteil des Bezirksgerichts zugunsten des Angeklagten auf, nachdem der Kläger Gill und der Lebensmittelhändler Winn-Dixie mündlich verhandelt worden waren. Und hier wird es interessant:

Die Gerichtsergebnisse zeigen, dass Winn-Dixie Waren nur in seinen physischen Geschäften und nicht direkt über seine Standorte verkauft, mit der Ausnahme, dass Kunden vorhandene Rezepte für die Abholung im Geschäft nachfüllen können. Die Website verknüpft auch digitalisierte Gutscheine mit den Prämienkarten der Kunden, die automatisch an der Kasse und in einem physischen Geschäft angewendet werden. Daher konnten auf der Website keine Waren oder Dienstleistungen gekauft werden.

Außerdem können die Abholung von Rezepten und das Einlösen von Gutscheinen nur optional auf der Website eingeleitet werden. Sie müssen alle im Geschäft ausgefüllt werden. Daher hat der Lebensmittelhändler nicht gegen die ADA verstoßen, da seine Website kein Ort der öffentlichen Unterbringung ist.

Während das Gericht anerkannte, “dass der Kläger eine Klage wegen Verstoßes von Winn-Dixie gegen die ADA erheben könnte, wenn er einen konkreten Beweis dafür vorlegen könnte”, zeigen die Ergebnisse, dass die Winn-Dixie-Website keine “immaterielle Barriere” darstellt den Zugang des Klägers zu Waren oder Dienstleistungen, Privilegien oder Vorteilen seiner physischen Geschäfte. Darüber hinaus enthält eine öffentliche Unterkunft gemäß Titel III des ADA keine Websites. Gibt es also Widersprüche?

Widersprüche zu früheren ADA-Klagen

Das Urteil widerspricht dem Fall Robles gegen Domino von 2019. Der Elfte Zirkel betonte jedoch, dass im Gegensatz zu Winn-Dixie’s Einkäufe auf der Website des Pizzariesen getätigt werden könnten. Das Gericht lehnte die Position des Neunten Kreises ab, dass die ADA eine Website mit einem “Nexus” zu einem physischen Ort der öffentlichen Unterbringung schützt.

Das Gericht hat diesen Fall auch von seinen früheren Urteilen in der Rechtssache Rendon gegen Valleycrest Productions, Ltd. unterschieden. Es behauptete, dass “die Produzenten der Spielshow – Wer wird Millionär?” Das Gesetz über Amerikaner mit Behinderungen missachteten, indem sie nur telefonische Mittel zur Verfügung stellten. In der ADA-Klage von Winn-Dixie hatte die Website “eingeschränkte Funktionalität und war” keine Kasse.’ Andererseits war die Spielshow nicht für Menschen zugänglich, die taub waren oder nur über begrenzte Geschicklichkeit verfügten. “

Der Circuit Split; Website als “Ort der öffentlichen Unterkunft”

Der Kongress verabschiedete 1990 das Gesetz über Amerikaner mit Behinderungen und änderte es 2008. Dennoch haben die Berufungsgerichte für den elften und den neunten Stromkreis Orte öffentlicher Unterkünfte auf unterschiedliche Weise übersetzt. Für den elften Stromkreis “sind die zwölf Arten von Orten, die in Titel III der ADA eindeutig und klar beschrieben sind, reale, physische Orte, ausgenommen Websites.

Dies bedeutet, dass ein Kläger nachweisen muss, dass die Unzugänglichkeit der Website ihn daran gehindert hat, auf die Waren oder Dienstleistungen, Privilegien oder Vorteile des genannten „physischen Ortes der öffentlichen Unterkunft“ zuzugreifen. Auf der anderen Seite müsste ein Beschwerdeführer nur nachweisen, dass eine unzugängliche Website einen “Zusammenhang” mit einem “physischen Ort der öffentlichen Unterbringung” hat, um die ADA-Haftung im neunten Stromkreis zu begründen.

Infolgedessen werden sich Unternehmen in den Bundesstaaten Eleventh Circuit – Alabama, Florida und Georgia – aufgrund der Entscheidung über die Klage gegen Winn-Dixie ADA wahrscheinlich weniger Sorgen machen, wegen Unzugänglichkeit des Internets verklagt zu werden. Unternehmen in westlichen Bundesstaaten müssen sich Sorgen machen und ihre Websites zugänglich machen. Dies liegt daran, dass ADA-Klagen in diesen Staaten der Auslegung des neunten Stromkreises folgen müssen.

Vielleicht denken Sie: “Was ist, wenn mein Geschäft landesweit ist und ein Kläger mich in den Staaten des Neunten Kreises verklagt?” “Kann ein Kläger eine andere Schaltung mit günstigen Aufzeichnungen ausprobieren, auch wenn die Schaltung meinen Unternehmensstandort nicht abdeckt?”

Nun, es besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Oberste Gerichtshof der USA aufgrund der unterschiedlichen Standpunkte zwischen dem elften und dem neunten Stromkreis in Bezug auf die Frage, ob eine unzugängliche Website gegen die ADA verstößt oder nicht, jetzt Klagen wegen Barrierefreiheit im Internet aufnimmt. Außerdem können Kläger immer andere Stromkreise ausprobieren, bei denen die vorherigen Aufzeichnungen günstiger sind, was erheblich ist, wenn ihr Angeklagter landesweit Geschäfte macht.

Dies wird jedoch wahrscheinlich nicht die Anzahl der eingereichten Fälle zur Barrierefreiheit von Websites verringern. Da es von nun an verschiedene Plattformen gibt, auf denen diese Fälle gemeldet werden können, vermeiden Websitebesitzer Zugänglichkeitsklagen, indem sie die besten Lösungen für die Barrierefreiheit im Internet integrieren.

Über den Autor
Bestes Redaktionsteam für Barrierefreiheit

Unsere erfahrene Redaktion besteht aus Experten und Spezialisten für digitale Technologienstleistungen. Mit unserer umfassenden Recherche sind wir darauf spezialisiert, ausführliche Artikel und Rezensionen zu verfassen, um die Auswahl der richtigen Webseite-Barrierefreiheitslösung für Ihre geschäftliche oder private Webseite zu vereindachen.